Gebühren und Kostenerstattung
Eine osteopathische Behandlung kostet ca. 100 € pro Sitzung (ca. 50 min).
Seit Januar 2012 übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen anteilig die Kosten für bis zu sechs Behandlungen im Jahr. Welche Krankenkassen dies tun, können Sie auf www.osteokompass.de nachlesen oder Sie wenden sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt an Ihre Kasse. In der Regel ist eine formlose ärztliche Verordnung für die Kostenübernahme notwendig.
Die Vorraussetzungen für die Kostenerstattung erfülle ich durch meine abgeschlossene Osteopathie Ausbildung und durch die Mitgliedschaft im Berufsverband.
Durch den Berufsverband ist für beständige Qualitätssicherung gesorgt. Kontinuierliche Fortbildungen sind die Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft.
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung über das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden entsprechend des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs übernommen. Dabei kann es zu Abweichungen der Vergütung kommen.
Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Anderfalls muss ich Ihnen den ausgefallenen Termin in Rechnung stellen.